Kanton Zug: Alkoholisiert und unter Drogeneinfluss unterwegs

Am vergangenen Wochenende haben Einsatzkräfte der Zuger Polizei mehrere fahrunfähige Autofahrer gestoppt.

Diese waren entweder alkoholisiert oder standen unter Drogeneinfluss. Weiter wurde ein Autofahrer kontrolliert, der ohne gültigen Ausweis unterwegs war.

Am Freitagabend (9. August 2024), um 23:00 Uhr, kontrollierten Einsatzkräfte der Zuger Polizei an der Rathausstrasse einen Fahrzeuglenker. Dabei stellte sich heraus, das der 19-Jährige keinen gültigen Führerausweis besitzt. Der Mann musste das Auto stehen lassen und wird sich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug für sein Fehlverhalten verantworten müssen.

Am Samstagabend (10. August 2024), um 21:00 Uhr, fiel ein Autofahrer auf der Autobahn durch seine unsichere Fahrweise auf. Der Fahrzeuglenker konnte in der Folge in der Gemeinde Cham angehalten und kontrolliert werden. Die bei ihm, einem 41-jährigen Schweizer, durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 0.90 mg/l. Der Führerausweis wurde ihm zuhanden der Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt) abgenommen. Zudem wird er bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zur Anzeige gebracht.

Bei einer Verkehrskontrolle am Sonntagmorgen (11. August 2024) wurden drei Autofahrer gestoppt, die unter Drogeneinfluss unterwegs waren. Die bei ihnen durchgeführten Drogenschnelltests reagierten in zwei Fällen positiv auf Cannabis und einmal positiv auf Amphetamin. Daraufhin mussten sie im Spital eine Blut- und Urinprobe abgeben. Bei den drei Männern handelt es sich um zwei italienische Touristen im Alter von 21 und 25 Jahren sowie um einen 33-jährigen in der Schweiz wohnhaften Portugiesen. Die beiden Italiener erhielten ein Fahrverbot für die Schweiz und der Portugiese musste seinen Führerausweis abgeben. Weiter müssen sich alle drei Fahrzeuglenkenden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.

Zum Abschluss des Wochenendes wurde in der Gemeinde Menzingen ein 60-jähriger Autofahrer kontrolliert. Dieser war kurz zuvor auf der Neudorfstrasse in eine leichte Streifkollision mit einem anderen Auto involviert. Die beim Fahrzeuglenker durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 1.14 mg/l. Der Führerausweis wurde dem 60-Jährigen abgenommen. Bis zu einem Entscheid der Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt) darf er kein Motorfahrzeug mehr lenken und er muss sich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug für sein Fehlverhalten verantworten.

 

Quelle: Zuger Polizei
Titelbild: Symbolbild © Zuger Polizei