Gefälschte Zollnachrichten im Umlauf: Bundesamt warnt vor Zahlungsforderungen

(Schweiz). Immer häufiger erhalten Privatpersonen und Unternehmen Nachrichten, die angeblich vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) stammen.

Das Bundesamt warnt vor diesen Nachrichten und empfiehlt, sie zu ignorieren und zu löschen.

Polizei.news | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Betrugsmasche: Gefälschte Nachrichten fordern im Namen des BAZG Zahlungen, beispielsweise für die Zustellung eines Pakets.
  • Kontaktaufnahme: Teilweise rufen die Betrüger vorher an und geben sich als Zollfachleute aus.
  • Gefälschte Briefe: Schreiben zu angeblichen Zollabfertigungen enthalten QR-Codes, die auf betrügerische Websites führen.
  • Hinweis des BAZG: Das Bundesamt verschickt keine Zahlungsaufforderungen per E-Mail oder SMS und kontaktiert die Betroffenen dafür nicht vorgängig telefonisch.
  • Bei preisgegebenen Daten: Umgehend die Bank oder den Kreditkartenherausgeber kontaktieren und die betroffene Karte sperren lassen.

Immer häufiger erhalten Privatpersonen und Unternehmen sogenannte Phishing-Nachrichten, mit denen Betrüger im Namen des BAZG eine Zahlung verlangen. So werden Empfängerinnen und Empfänger beispielsweise aufgefordert, Geld zu überweisen, um ein bestelltes Paket zu erhalten. Die Betrüger können auch vor dem Versand der Nachricht anrufen und sich als Zollfachleute ausgeben, um Vertrauen zu gewinnen.

Derzeit sind gefälschte E-Mails unter anderem mit den Absenderadressen „notification@ezv.admin.ch“, „zoll-paket-dienste@schweiz-zoll.ch“ und „zollauskunft@ezv-admin.ch“ im Umlauf. Die Betrüger verwenden zudem ohne Erlaubnis die Logos des BAZG und gestalten ihre Dokumente im gleichen Erscheinungsbild wie das Bundesamt.

Das BAZG betont in diesem Zusammenhang, dass es weder per E-Mail noch per SMS Zahlungsaufforderungen verschickt und Privatpersonen oder Unternehmen niemals vorgängig telefonisch kontaktiert. Es wird deshalb empfohlen, solche Anrufe und Nachrichten zu ignorieren beziehungsweise die Nachrichten direkt zu löschen.

Das BAZG bemüht sich, seine Kundinnen und Kunden vor Betrug zu schützen, und steht in ständigem Kontakt mit dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS). Es meldet ihm bekannte Fälle und geht gegen die Betrüger vor, sofern dies rechtlich möglich ist. Zudem informiert es die Öffentlichkeit auf der Website www.bazg.admin.ch sowie bei grösseren Aktionen mit Medienmitteilungen.

Phishing im Briefkasten – QR-Code für eine Zollabfertigung

Im Verlauf der vergangenen Woche haben das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) Meldungen über eine Betrugsmasche erhalten, die ein physisches Dokument mit digitalen Phishing-Techniken verbindet.

Die Täter werfen Briefe in die Briefkästen ihrer potenziellen Opfer, die angeblich vom BAZG stammen. Darin wird behauptet, dass eine internationale Sendung einem Zollabfertigungsverfahren unterliege. Das Schreiben enthält Angaben zum Paket und zu den angeblich geschuldeten Beträgen. Die Empfängerinnen und Empfänger werden aufgefordert, über einen QR-Code zu bezahlen, der sie auf eine betrügerische Website weiterleitet. Der Brief ahmt das Erscheinungsbild des Bundesamts geschickt nach.

Tipps:

  • Scannen Sie QR-Codes auf unerwarteten physischen Dokumenten nur mit grösster Vorsicht. Prüfen Sie insbesondere die Internetadresse, die sich anschliessend öffnet.
  • Falls Sie auf der Website bereits persönliche Informationen oder Zahlungsdaten eingegeben haben, kontaktieren Sie sofort Ihre Bank oder Ihren Kreditkartenherausgeber, um die betroffene Karte sperren zu lassen.

Aktuelle Betrugsbeispiele

  • Anruf oder E-Mail mit der Aufforderung, ein bestelltes Paket bei einer Dienststelle abzuholen.

Beispiele betrügerischer Nachrichten



 

Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (aus dem Französischen übersetzt von Polizei.news)
Bildquelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit


Polizei.news informiert | Phishing erkennen

Vertrauter Absender, falsche Nachricht: So prüfen Sie verdächtige Aufforderungen

Ein bekannter Name im Posteingang beweist nicht, wer eine Nachricht tatsächlich verschickt hat. Das Bundesamt für Cybersicherheit weist darauf hin, dass Absenderadressen gefälscht werden können. Auch eine auf den ersten Blick korrekte Adresse bietet deshalb keine ausreichende Sicherheit.

1. Den Kontakt unabhängig herstellen

Öffnen Sie bei Zweifeln die Ihnen bekannte offizielle Website selbst oder nutzen Sie die bereits installierte App des betreffenden Anbieters. Verwenden Sie für Rückfragen eine unabhängig bekannte Telefonnummer. Übernehmen Sie die Kontaktdaten nicht ungeprüft aus der verdächtigen Nachricht.

2. Linktext und tatsächliches Ziel unterscheiden

Am Computer lässt sich die hinterlegte Internetadresse häufig anzeigen, indem Sie den Mauszeiger über einen Link bewegen, ohne zu klicken. Der sichtbare Text kann eine andere Adresse nennen als das tatsächliche Ziel. Bei Auffälligkeiten öffnen Sie die Seite nicht. Weitere Hinweise bietet unser Ratgeber QR-Code-Betrug erkennen: So entlarven sich falsche Aufkleber und Links.

3. Preisgegebene Passwörter sofort ändern

Haben Sie ein Passwort auf einer betrügerischen Seite eingegeben, ändern Sie es umgehend über den offiziellen Dienst. Ersetzen Sie es auch überall dort, wo Sie dasselbe Passwort verwenden. Nutzen Sie für jeden Dienst ein eigenes starkes Passwort und aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentisierung, sofern diese angeboten wird.

Gut zu wissen: Verdächtige Nachrichten können dem BACS gemeldet werden. Bei einem finanziellen Schaden empfiehlt das Bundesamt zusätzlich eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizei.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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