Gefälschte Zollnachrichten im Umlauf: Bundesamt warnt vor Zahlungsforderungen
(Schweiz). Immer häufiger erhalten Privatpersonen und Unternehmen Nachrichten, die angeblich vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) stammen.
Das Bundesamt warnt vor diesen Nachrichten und empfiehlt, sie zu ignorieren und zu löschen.
Immer häufiger erhalten Privatpersonen und Unternehmen sogenannte Phishing-Nachrichten, mit denen Betrüger im Namen des BAZG eine Zahlung verlangen. So werden Empfängerinnen und Empfänger beispielsweise aufgefordert, Geld zu überweisen, um ein bestelltes Paket zu erhalten. Die Betrüger können auch vor dem Versand der Nachricht anrufen und sich als Zollfachleute ausgeben, um Vertrauen zu gewinnen.
Derzeit sind gefälschte E-Mails unter anderem mit den Absenderadressen „notification@ezv.admin.ch“, „zoll-paket-dienste@schweiz-zoll.ch“ und „zollauskunft@ezv-admin.ch“ im Umlauf. Die Betrüger verwenden zudem ohne Erlaubnis die Logos des BAZG und gestalten ihre Dokumente im gleichen Erscheinungsbild wie das Bundesamt.
Das BAZG betont in diesem Zusammenhang, dass es weder per E-Mail noch per SMS Zahlungsaufforderungen verschickt und Privatpersonen oder Unternehmen niemals vorgängig telefonisch kontaktiert. Es wird deshalb empfohlen, solche Anrufe und Nachrichten zu ignorieren beziehungsweise die Nachrichten direkt zu löschen.
Das BAZG bemüht sich, seine Kundinnen und Kunden vor Betrug zu schützen, und steht in ständigem Kontakt mit dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS). Es meldet ihm bekannte Fälle und geht gegen die Betrüger vor, sofern dies rechtlich möglich ist. Zudem informiert es die Öffentlichkeit auf der Website www.bazg.admin.ch sowie bei grösseren Aktionen mit Medienmitteilungen.
Phishing im Briefkasten – QR-Code für eine Zollabfertigung
Im Verlauf der vergangenen Woche haben das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) Meldungen über eine Betrugsmasche erhalten, die ein physisches Dokument mit digitalen Phishing-Techniken verbindet.
Die Täter werfen Briefe in die Briefkästen ihrer potenziellen Opfer, die angeblich vom BAZG stammen. Darin wird behauptet, dass eine internationale Sendung einem Zollabfertigungsverfahren unterliege. Das Schreiben enthält Angaben zum Paket und zu den angeblich geschuldeten Beträgen. Die Empfängerinnen und Empfänger werden aufgefordert, über einen QR-Code zu bezahlen, der sie auf eine betrügerische Website weiterleitet. Der Brief ahmt das Erscheinungsbild des Bundesamts geschickt nach.
Tipps:
- Scannen Sie QR-Codes auf unerwarteten physischen Dokumenten nur mit grösster Vorsicht. Prüfen Sie insbesondere die Internetadresse, die sich anschliessend öffnet.
- Falls Sie auf der Website bereits persönliche Informationen oder Zahlungsdaten eingegeben haben, kontaktieren Sie sofort Ihre Bank oder Ihren Kreditkartenherausgeber, um die betroffene Karte sperren zu lassen.
Aktuelle Betrugsbeispiele
- Anruf oder E-Mail mit der Aufforderung, ein bestelltes Paket bei einer Dienststelle abzuholen.
Beispiele betrügerischer Nachrichten
Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (aus dem Französischen übersetzt von Polizei.news)
Bildquelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion