Kanton Zug: Polizei stoppt mehrere „Iglufahrer

In den letzten Tagen und Nächten waren die Temperaturen teilweise unter dem Gefrierpunkt. Die Autos sind am Morgen von Schnee und Eis bedeckt.

Rasch ein Guckloch in die Frontscheibe kratzen und los geht die Fahrt. Doch das reicht nicht.

Am frühen Freitagmorgen (20. Januar 2023) haben Einsatzkräfte der Zuger Polizei mehrere Fahrzeuglenkende gestoppt, die mit vereisten Scheiben unterwegs waren. Während zwei der fehlbaren Lenker die Frontscheibe nur ungenügend freigekratzt hatten, fuhr ein weiterer Autofahrer mit einer komplett vereisten Frontscheibe. Die Sicht war in allen Fällen stark eingeschränkt. Die gestoppten fehlbaren Lenker im Alter von 28, 40 und 62 Jahren müssen sich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.

„Iglufahrer“ gefährden sich und auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fussgänger und Velofahrer. Lenkende, die so unterwegs sind, müssen neben der Strafanzeige ebenfalls mit einem Ausweisentzug rechnen. Auch droht ihnen eine hohe Busse.




Frühsport für den richtigen Durchblick – Fahrzeug komplett von Schnee und Eis befreien

Auch wenn das Scheibenkratzen bei Minustemperaturen unangenehm sein kann; nehmen Sie sich die Zeit dafür! Scheiben, Rückspiegel, Lichter und Kontrollschilder müssen von Gesetzes wegen sauber gehalten werden. Auch vom Dach Ihres Autos oder Ihres Anhängers darf während der Fahrt kein Schnee oder Eis herunterfallen. Planen Sie deshalb genügend Zeit ein, um Ihr Fahrzeug rundherum von Schnee und Eis zu befreien und startklar zu machen, denn auch mit angelaufenen Scheiben dürfen Sie nicht losfahren.

Die Zuger Polizei appelliert an die Vernunft der Fahrzeuglenkenden, damit auch während den Wintermonaten nicht andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden und Unfälle verhindert werden können.

 

Quelle: Zuger Polizei
Bildquelle: Zuger Polizei